{{ currentTrack.artist }}

{{ currentTrack.title }}

Allgemeine Geschäftsbedingungen Radio Arabella

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Dienste und Angebote, welche von der Radio Arabella GmbH, der Radio Arabella Niederösterreich GmbH, der Radio Arabella Oberösterreich GmbH, der Arabella Digital GmbH  sowie der Media Sales GmbH (im folgenden „Radio Arabella“) gegenüber ihren Kunden/Nutzern erbracht werden. Sie werden mit Nutzung der Dienste und Angebote von bzw. mit Erteilung des Auftrages an Radio Arabella von den Kunden/Nutzern ausdrücklich anerkannt.
  2. Werbung im Radio steht für wahrheitsgemäße Ankündigungen wirtschaftlicher Art zur Verfügung. In Werbesendungen sind der gute Geschmack und die auf die Ausstrahlung Bezug nehmenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene des Privatradiogesetzes, des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes, des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb, des Markenschutz-, Musterschutz- und Patentgesetzes, des Urheberrechtsgesetzes sowie die Bestimmungen des Medien- und Strafrechtes zu beachten.
  3. Sendeaufträge, die geltendem Recht widersprechen oder deren Ausstrahlung Radio Arabella – aus welchen Gründen auch immer – aufgrund deren Inhalts nicht möglich sind, werden nicht angenommen. Radio Arabella ist nicht verpflichtet, Sendungen vor Annahme des Auftrages auf deren Gesetzmäßigkeit hin zu überprüfen.
  4. Angebote von Radio Arabella zur Ausstrahlung von Werbesendungen sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Radio Arabella kommt durch schriftliche Bestätigung des Sendeauftrages oder durch Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
  5. Alle Preisangaben und Preisabsprachen auf Radio Arabella verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Abgaben und der Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Werbesendungen im Radio

  1. Radio Arabella verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen wie ihr jeweiliges Programm; Radio Arabella übernimmt für die Qualität des Empfanges keine Haftung.
  2. Radio Arabella behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene – sohin bestätigte – Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können Radio Arabella gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  3. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht geleistet werden. Darüberhinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluss im selben Werbeblock werden nach Möglichkeit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht berücksichtigt.
  4. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder – zeitlich versetzt – am selben Tag ausgestrahlt oder an einem der folgenden Tage nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender wird das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche gegen Radio Arabella sind ausgeschlossen.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verträge für die Werbesendungen bis spätestens drei Werktage oder zu dem gesondert vereinbarten Termin vor Erstausstrahlung zu liefern.
  6. Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendeblöcke nicht, verspätet oder qualitativ mangelhaft bzw. falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann von Radio Arabella die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Das Risiko etwaiger Fehler bei der Übermittlung der Unterlagen, Texte oder Sendeblöcke trägt der Auftraggeber. Auf die Art der Übermittlung kommt es dabei nicht an. Die Sendeunterlagen werden vom Auftraggeber in digitaler Form (CD-ROM, MP3-Datei) und in der Qualität von 256 kbps und 44 kHz übermittelt.
  7. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstige Rechte an der Werbesendung abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und stellt Radio Arabella von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der AKM notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Spot keine AKM-pflichtige Musik enthält. Wird Radio Arabella dennoch wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen dem Sender entstehenden Schaden; der Auftraggeber hält Radio Arabella dementsprechend schad- und klaglos.
  8. Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Disponiert ein Auftraggeber das auf ein Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen nicht rechtzeitig, hat er Radio Arabella den daraus resultierenden Schaden pauschal mit 20% des auf das Kalenderjahr vereinbarten Auftragsvolumens zu ersetzen, dies gilt auch für den nicht konsumierten Teil dieses vereinbarten Auftragsvolumens. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das Auftragsvolumen reduziert sich hier durch nicht. Ist Radio Arabella eine Stornierung oder Verschiebung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich, können daraus gegen Radio Arabella keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.
  9. Rechnungen für Aufträge werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Bei Zahlungsverzug behält sich Radio Arabella vor, die weitere Durchführung der Aufträge zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden von Radio Arabella kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen sofort fällig, gleichgültig in welchem Umfang dieses gesendet wurde. Radio Arabella kann bei Zahlungsverzug von der weiteren Erfüllung des Vertrages unverzüglich zurücktreten. Dem Auftraggeber entstehen dadurch keinerlei Ansprüche gegenüber Radio Arabella. Sollte Radio Arabella durch den Rücktritt vom Auftrag ein Schaden entstehen, kann diesbezüglich der Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte Auftrags-Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsschlusses wahrgenommen werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche von Radio Arabella gegen den Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen. Radio Arabella behält sich die Verrechnung von banküblichen Verzugszinsen ab Zeitpunkt des Verzuges, sowie die Geltendmachung von Mahn- und Inkassospesen gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute vor, des Weiteren die vorprozessualen, durch das Einschreiten eines Rechtsanwaltes, verursachten Kosten. Bankspesen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
  10. Radio Arabella ist berechtigt, Tarifänderungen für Sendeaufträge von Werbesendungen jederzeit vorzunehmen. Diese Tarifänderungen sind auch auf bestehende Verträge anwendbar, wobei Tarifänderungen mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber jenen Auftraggebern, deren erteilte Aufträge betroffen sind, bekanntgegeben werden. Der Auftraggeber hat das Recht, in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurückzutreten. Er hat dies jedoch Radio Arabella gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Bekanntgabe der Tarifänderung – spätestens jedoch 14 Tage ab Poststempel der Bekanntgabe – schriftlich mitzuteilen. Gegen die Forderungen der Radio Arabella GmbH kann der Auftraggeber Gegenforderungen – aus welchem Titel auch immer – nicht aufrechnen. Vermeintliche Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bzw. Ansprüche welcher Art auch immer, berechtigen den Auftraggeber nicht, Zahlungen an Radio Arabella nicht termingerecht zu leisten.
  11. Rabatte werden laut Rabattstaffel gewährt. Konzernrabatte werden gewährt, sofern die Verbundenheit der Unternehmen nach den üblichen handelsrechtlichen Kriterien erfüllt werden. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Radio Arabella durchgeführt.
  12. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie einen Befähigungsnachweis erbringen und sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% netto auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung daraus ihre Unkosten deckt. Ist dies nicht der Fall (liegt sohin teilweise oder gänzliche Weitergabe an den Werbetreibenden vor) behält sich Radio Arabella die entsprechende Kürzung der Mittlervergütung vor.
  13. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge vergeben. Der Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen vom erteilten Auftrag zurücktreten. Der Rücktrittswunsch muss 8 Wochen vor der ersten vereinbarten Ausstrahlung schriftlich bei Radio Arabella eingelangt sein und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Radio Arabella.
  14. Die Aufbewahrungspflicht von angelieferten Spots endet für Radio Arabella drei Monate nach Ausstrahlung. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen und Kosten des Kunden, eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
  15. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit.
  16. Die Radio Marketing Service GmbH (RMS) vermittelt und verkauft für Rechnung von Radio Arabella Werbefunkaufträge im eigenen Namen. Dies gilt für nationale Kunden.
  17. Radio Arabella haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, wobei die Haftung mit der Höhe des jeweiligen Auftragswertes betragsmäßig begrenzt ist.
  18. Stornobedingungen: Handelt es sich beim Auftraggeber um einen „Verbraucher“ im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, hat dieser das Recht, in den Grenzen der §§ 3 und 3a KSchG sowie § 11 FAGG durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor dem vereinbarten Tag der erstmaligen Ausstrahlung einer Werbesendung ist allerdings zur Abgeltung der dem Auftragnehmer bereits entstandenen Kosten ein Betrag von 20% des Auftragswertes zu bezahlen. Bei Veranstaltungshinweisen (Top-Tipps, etc.) besteht kein Rücktrittsrecht. Im Übrigen bedarf eine Stornierung eines Auftrages des schriftlichen Einverständnisses von Radio Arabella. In diesem Fall wird ein Betrag von mindestens 15% des Auftragswertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt.
    Fristen:bis 60 Tage vor Ausstrahlung: 15%59 bis 30 Tage vor Ausstrahlung: 20%29 bis 10 Tage vor Ausstrahlung: 25%9 bis 5 Tage vor Ausstrahlung: 30%4 bis 2 Tage vor Ausstrahlung: 40%1 bis 0 Tage vor Ausstrahlung: 80%
  19. Bei Zurückziehung von Sonderwerbe-Aufträgen wird je nach Art der Sonderwerbeform und dem Grad der bisher angelaufenen Kosten ein Betrag von mindestens 50 % und höchstens 100 % des Auftragswertes (z.B. Events, Livesendungen, etc.) als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Bei telefonischer Stornierung muss binnen 2 Tagen die schriftliche Abbestellung nachgereicht werden (und bedarf dann der schriftlichen Bestätigung durch Radio Arabella). In Auftrag gegebene Produktionen (Spots, etc.) werden nach Fertigstellung unabhängig von Stornofristen zu 100% in Rechnung gestellt. Für durch Media Sales GmbH vermarktete „Select“-Partnerschaften (Radio Arabella Wien, Radio Arabella Niederösterreich, Radio Arabella Oberösterreich) gilt es bei Kündigungen vor Ablauf der vereinbarten Zeit als vereinbart, dass kein Anspruch auf den Preisvorteil besteht und rückwirkend die Tarife laut aktueller Preisliste Gültigkeit haben. 

Onlinewerbung

  1. Geltungsbereich: Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt Radio Arabella für den Werbetreibenden die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbeflächen in seinen Online-Angeboten und den Angeboten seiner Werbeträger. Für alle Aufgaben in diesem Bereich gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Material: Sämtliche Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen Werbung erforderlich sind (Grafiken, Rich-Media-Banner, Texte, Links und anderes) müssen spätestens 3 Arbeitstage vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website vollständig, fehlerfrei und entsprechend der zuvor getroffenen Vereinbarung seitens des werbetreibenden Unternehmens (im Folgenden als Werbetreibender bezeichnet) an Radio Arabella übermittelt werden. Die jeweiligen Zieladressen der Links (URL im Internet) sind mit anzugeben. Die Übermittlung hat per E-Mail Attachment an office@arabella.at zu erfolgen.
  3. Bearbeitungen: Freigabe und Schaltungen: Nach Übermittlung des Werbematerials durch den Werbetreibenden an Radio Arabella wird das Werbematerial nach einer Prüfung auf technische und rechtliche Unbedenklichkeit freigegeben und ehest möglich geschalten. Radio Arabella gibt keine Garantien über die Platzierung und Reihenfolge der Werbeschaltungen sowie über die Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne und ist dazu berechtigt, Werbeschaltungen aus redaktionellen, rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen zurückzuweisen oder nachträglich zu sperren. In einem solchen Fall ist ein Nachweis eines Schadens seitens Radio Arabella nicht notwendig. An Radio Arabella können wegen dieser Maßnahme keine Ansprüche gestellt werden.
  4. Inhaltliche Verantwortung: Der Werbetreibende trägt die alleinige Verantwortung und haftet dafür, dass das Werbematerial nicht gegen rechtliche Vorgaben und die guten Sitten verstößt sowie den technischen Anforderungen genügt und Rechte Dritter nicht verletzt bzw. beeinträchtigt werden. Der Werbetreibende hält Radio Arabella von allen Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger Nichteinhaltung vorstehender Regelungen schad- und klaglos. Radio Arabella ist berechtigt, Werbematerial und Links, die gegen rechtliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen, unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Werbetreibenden nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehest möglich informiert wird. Die Sperre befreit den Werbetreibenden nicht von der Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Werbetreibende hat vielmehr die Möglichkeit das Werbematerial innerhalb einer Nachfrist von zwei Wochen ab Information durch Radio Arabella nachzubessern. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Werbetreibenden ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird dieses wieder geschaltet. Der Werbetreibende hat Radio Arabella die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen. Weitergehende Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche des Werbetreibenden aus einer solchen Sperre sind ausgeschlossen. Im Rahmen der Auftragserteilung bestätigt der Werbetreibende, dass er sämtliche zur Verbreitung im Internet oder in einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte von sämtlichen Inhabern von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm bereitgestelltem Material (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder, usw.) erworben hat. Der Werbetreibende wird Radio Arabella hinsichtlich aller im Zusammenhang damit erhobenen Ansprüche Dritter vollkommen klag- und schadlos halten.
  5. Zahlungskonditionen: Rechnungen für Aufträge werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist der Tag der ersten Platzierung innerhalb eines Monats. Radio Arabella ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen. Gültig sind die jeweils online abrufbaren Tarife. Der Werbetreibende ist berechtigt, der Änderung bis zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich zu widersprechen. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Änderungstermin die neuen Entgelte. Widerspricht der Werbetreibende der Änderung, so ist Radio Arabella berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Änderungstermin zu kündigen.
  6. Rabattierungen und Stornierungsfristen: Rabatte werden lediglich auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel bzw. Aufträge an Dritte durch Radio Arabella sind von den in den Preislisten genannten Rabattstaffeln ausdrücklich ausgenommen. Die Stornogebühr stellt einen pauschalierten Schadenersatz dar. Die Stornierung bis fünf Tage vor dem Start der Kampagne ist kostenlos. Bei späterer Stornierung fällt eine Stornogebühr in der Höhe von 50% der noch ausstehenden Kampagne an.
  7. Gewährleistung: Radio Arabella leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, welche die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Wird die rechtlich und technisch einwandfreie Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig geschaltet, so verpflichtet sich Radio Arabella, die Schaltung ehest möglich nachzuholen. Mängel sind unverzüglich schriftlich bei sonstigem Verlust der Gewährleistung- und Schadenersatzansprüche geltend zu machen (Rügepflicht), wobei Radio Arabella. zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt ist. Schlagen 2 Nachholungsversuche fehl, so ist der Werbetreibende zur Preisminderung oder im Falle der Nichterfüllung zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen nicht zu. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. In Fällen höherer Gewalt, z. B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen u.ä., behält Radio Arabella den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.
  8. Haftung Radio Arabella: Radio Arabella haftet nur für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere auf Grund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Radio Arabella haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.
  9. Geheimhaltung, Datenschutz: Sofern Auswertungen mit einem passwortgeschützten Zugang von Radio Arabella zur Verfügung gestellt werden, verpflichtet sich der Werbetreibende einerseits das Passwort absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben, andererseits Radio Arabella für Schäden die auf Grund der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht entstehen, schad- und klaglos zu halten. Falls dies doch notwendig sein sollte, verpflichtet sich der Werbetreibende, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung verpflichtet haben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Radio Arabella und dem Werbetreibenden. Der Werbetreibende nimmt überdies die Datenschutzinformationen von Radio Arabella, abrufbar unter www.arabella.at/datenschutz/, zur Kenntnis.

Teilnahme und Durchführungsbedingungen für Gewinnspiele

  1. Die Teilnahmevoraussetzungen: Teilnehmen kann jeder, der volljährig ist und in den letzten sechs Monaten bei keinem Radio Arabella-Gewinnspiel gewonnen hat. Nur bei einer ausdrücklichen Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten können auch Kinder teilnehmen. In diesem Fall fällt bei einer richtigen Lösung der Gewinn an die Sorgeberechtigten. Mitarbeiter von Radio Arabella, Mitarbeiter der Partnerunternehmen sowie Mitarbeiter der beteiligten Kooperationspartner und jeweils deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
  2. Registrierung: Die im Registrierungs-Formular vorgesehenen Felder sind zwecks Teilnahme am Gewinnspiel vollständig auszufüllen. Zur Verarbeitung der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten wird auf die Datenschutzinformation von Radio Arabella, abrufbar unter www.arabella.at/datenschutz/, verwiesen.
  3. Haftung: Sollte es, trotz intensiven Bemühens von Radio Arabella in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen zu treffen, zu Fehlaussagen (z. B. fehlerhafte Interpretation von Antworten etc.) oder technischen Fehlern (z.B. Unterbrechungen in der Übermittlung, Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren etc.) im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung kommen, so haftet Radio Arabella nicht. Radio Arabella wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet Radio Arabella nicht. Radio Arabella haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. Radio Arabella haftet nur für Schäden, welche von Radio Arabella oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  4. Datenschutz: Im Falle des Gewinns erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit der unbeschränkten Veröffentlichung seines Namens und seines Fotos on-air, on-line und allen gedruckten Aussendungen, die mit dem Gewinnspiel im Zusammenhang stehen, einverstanden. Nähere Informationen zur sonstigen Verarbeitung der im Zusammenhang mit Gewinnspielen erhobenen Daten sind in der Datenschutzinformation von Radio Arabella, abrufbar unter www.arabella.at/datenschutz/, zu finden.
  5. Gewinnauszahlung: Die Gewinnspiele werden von Radio Arabella in Kooperation mit verschiedenen Kooperationspartnern, die in der Regel die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsoren), durchgeführt. Radio Arabella vertritt den Kooperationspartner während der Durchführung der Gewinnspiele und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in ihren Namen. Radio Arabella wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises. Gewinne werden nur an Personen ausbezahlt, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen, sowie Personen- oder Datenangaben vollständig, richtig und wahrheitsgemäß angegeben haben. Gewinn- oder Gewinnersatzansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.  Sofern eine Auszahlung bzw. Aushändigung aus Gründen, die nicht von Radio Arabella zu vertreten sind, nicht zustande kommt, verfällt der Gewinn. Ansprüche gegen Radio Arabella sind dann ausgeschlossen. Bei einem KFZ-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige KFZ -Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem KFZ -Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn. Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
  6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels: Das Gewinnspiel kann seitens Radio Arabella jederzeit ohne Vorankündigung abgebrochen oder beendet werden. Die Möglichkeit besteht, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Gewinnspielteilnehmer an Radio Arabella. Wird eine so herbeigeführte Beendigung durch das Verhalten eines oder mehrerer Teilnehmer herbeigeführt, so kann Radio Arabella von diesen den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
  7. Ausschluss vom Gewinnspiel: Bei einem Verstoß gegen die angegebenen Teilnahmebedingungen, bei Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder Manipulation behält sich Radio Arabella das Recht vor, die betreffenden Personen von der Teilnahme auszuschließen sowie ggf. den Gewinn nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
  8. Sonstiges: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die eventuelle Nichtigkeit von Teilen dieses Vertrages bewirkt keine Gesamtnichtigkeit. Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von Radio Arabella ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an Radio Arabella zu richten

Inhalte von Nutzern

  1. Radio Arabella stellt seinen Nutzern über seine Plattformen (Websites, Facebook-Account, etc.), via E-Mail sowie über Messenger-Dienste wie insbesondere WhatsAPP Möglichkeiten zur Verfügung, Inhalte wie beispielsweise Lichtbilder, Texte, Grafiken, Spachnachrichten und Videos (nachfolgend kurz „Content“) an Radio Arabella zu übermitteln oder auf dessen Plattformen einzustellen. Jeder Nutzer haftet in vollem Umfang für die rechtliche Unbedenklichkeit des von ihm übermittelten/eingestellten Contents. Er hat insbesondere sicher zu stellen, dass sein Content frei von pornografischen, Gewalt verherrlichenden, menschenverachtenden, beleidigenden, verleumderischen, bedrohenden, zu Straftaten ermutigenden oder rassistischen Inhalten ist und keinen anderen Nutzer in sonstiger Weise ungebührlich belästigt. Der Nutzer nimmt überdies die Datenschutzinformationen von Radio Arabella, abrufbar unter arabella.at/datenschutz/, zur Kenntnis.
  2. Mit der Zur-Verfügung-Stellung von Content erklärt der Nutzer ausdrücklich, keinen Content zu übermitteln oder einzustellen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte) verletzt. Im Falle der Abbildung anderer Personen erklärt der Nutzer, dass er das Recht hat, diese Abbildungen zur Verfügung zu stellen. Macht der Nutzer andere Personen zum Gegenstand seines Contents, so erklärt er, dass sein Beitrag nicht in die Ehre oder andere Rechte dieser Personen eingreift.
  3. Der Nutzer erklärt ausdrücklich, dass für den Fall, dass jemand anderer durch den von ihm übermittelten oder eingestellten Content in seinen Rechten verletzt wird, er Radio Arabella für sämtliche Ansprüche, die ein berechtigter Dritter erhebt, vollkommen schad- und klaglos hält.
  4. Mit der Zur-Verfügung-Stellung von Content räumt der Nutzer Radio Arabella überdies für die jeweils geltende gesetzliche Schutzdauer unentgeltlich alle Rechte am jeweiligen Content ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Abrufbarmachung auf jede erdenkliche Art, in jedem bekannten und noch nicht bekannten Medium von Radio Arabella, zur Gänze und in Teilen, in unbearbeiteter oder auf welche Art auch immer bearbeiteter Form, dies alles mit oder ohne Nennung des Namens des Nutzers. Radio Arabella ist berechtigt, die so erworbenen Rechte zur Gänze oder zum Teil an wen auch immer zu übertragen. Einen Anspruch auf Veröffentlichung erwirbt der Nutzer mit Übermittlung oder Einstellung von Content nicht.

Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen dennoch. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene, die alle Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.

Anstelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten die jeweils neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radio Arabella in Kraft, sofern diese den jeweiligen Vertragspartnern schriftlich (eingeschrieben) übermittelt werden. Die Vertragspartner von Radio Arabella haben das Recht, nach Zugang der jeweils neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Radio Arabella, den bestehenden Vertrag mit Radio Arabella zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hierfür 14 Tage (Datum der Postaufgabe), gerechnet ab Zustellung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Fassung: 3. April 2019