20.12.2024 14:11 Uhr
Weihnachtsgeschenke umtauschen
Bernhard Gribitz
Nach der Bescherung können so manche Geschenke ein Fehltritt sein. Deshalb empfiehlt der Verein für Konsumenteninformation, sich über Rückgaberechte von Waren zu informieren. Beispielsweise unterscheiden sich die Regelungen beim Kauf im Geschäft zu Online-Käufen.
Laut VKI ist es ratsam, sein Umtauschrecht vorab abzuklären, da gesetzlich oft kein Recht auf Umtausch der Ware vorliegt.