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25.03.2025 11:00 Uhr

Urteil gegen Karl Heinz Grasser

Bernhard Gribitz

Der oberste Gerichtshof hat fast alle BUWOG-Urteile der Erstinstanz bestätigt. Die Verurteilung wegen Beweismittelfäschung von Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser wurde gekippt - sonst wurden alle BUWOG- und Terminal-Tower-Urteile bestätigt. Grasser bekommt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren - und zwar wegen Untreue und Geschenkannahme. Walter Meischberger muss 3 1/2 Jahre ins Gefängnis und Peter Hochegger bekommt 3 Jahre Zusatstreife - zum Teil bedingt.